Mit einer am 01.01.2019 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle sollte das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen zugunsten der Versicherer reformiert werden. Ein Spätrücktritt wurde damit defacto ausgeschlossen – möglich war nur noch die verlustreiche Kündigung.
Diese umstrittene Anlassgesetzgebung wurde am 16.02.2022 durch den OGH aufgehoben. Damit gilt auch für Lebensversicherungen ab dem 01.01.2019 die Rechtsprechung des EuGHs, welche die Möglichkeit des Spätrücktritts bei fehlerhafter Rücktrittsbelehrung einräumt.
Die B-I-S übernimmt auch weiterhin die Abwicklung für Sie – im Falle eines berechtigten Spätrücktritts erhalten Sie nicht nur die einbezahlten Prämien, sondern für die letzten drei Jahre auch 4 % Zinsen (abzüglich Steuer und Risikokosten) ausbezahlt!