FAQ zur Rückabwicklung der Lebensversicherung

Kunden fragen, BIS antwortet

Viele Fragen tun sich auf, wenn man über die Rückabwicklung einer Lebensversicherung nachdenkt. Wir klären Sie auf!

Warum sollte ich die BIS GmbH kontaktieren?

Wir prüfen Ihre Versicherungspolizze ohne weitere Verpflichtungen. Sollte Ihre Versicherung betroffen sein, übernehmen wir gerne die gesamte Rückabwicklung für Sie – von der Nachforderung fehlender Dokumente über die Versicherungskündigung und die Anspruchsdurchsetzung. Sie gehen keinerlei Risiko ein!

Meine Unterlagen sind unvollständig, was nun?

Kein Problem – da der Versicherer dazu verpflichtet ist, alle Unterlagen herauszugeben, können diese jederzeit nachgefordert werden.

Welches Risiko gehe ich ein?

Keines! Alle Risiken und Kosten liegen allein bei uns. Machen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihre Versicherung!

Wo finde ich die Urteile des OGH und des EuGH?

Für Ihre Eigenrecherche haben wir die Urteile herausgesucht:
OGH-Urteil
EuGH-Urteil

Was passiert bei einer fehlerfreien Versicherung, bei der die Rückabwicklung nicht möglich ist?

Bei einer Versicherung mit fehlerfreiem Widerruf ändert sich nichts. Ihre Lebensversicherung läuft wie gewohnt weiter. Ihnen entstehen durch unsere Beratung keinerlei weiteren Verpflichtungen – nur die Sicherheit, eine korrekte Versicherung zu besitzen.

Hat die Rückabwicklung Auswirkungen auf meine anderen Versicherungen?

Selbst wenn Sie bei Ihrem Lebensversicherer weitere aktive Versicherungen laufen haben, hat die Rückabwicklung keinerlei Auswirkungen auf diese. Die Rückabwicklung betrifft lediglich die fehlerhafte Lebensversicherung – der Versicherungsschutz Ihrer übrigen Versicherungen bleibt selbstverständlich uneingeschränkt bestehen!

Warum kann ich meine Lebensversicherung auch Jahre nach dem Abschluss kündigen und erhalte das Geld zurück?

Etwa 80 % der „Altverträge“ haben laut Gerichtsurteilen fehlerhafte Rücktrittserklärungen und sind damit ungültig. Für Sie bedeutet das: Sie können diese Verträge vollständig rückabwickeln und erhalten Ihr gesamtes Geld zurück!

Wie weiß ich, ob meine Lebensversicherung betroffen ist?

Alle Lebensversicherungen, die zwischen dem 01.01.1994 und dem 31.12.2015 abgeschlossen wurden, können betroffen sein. Dabei spielt der Versicherungsstatus keine Rolle – neben aufrechten Verträgen können auch beitragsfreie und gekündigte Versicherungen rückabgewickelt werden!

Kann ich schneller an mein Geld kommen?

Es kann bis zu 3 Monate dauern, bis eine Versicherung den Rückkaufswert ausbezahlt. Bei Vorlage der Originalpolizze treten wir mithilfe eines Partners in Vorleistung und zahlen diesen bereits nach 18 Werktagen aus!

Die Gesetzeslage wurde angepasst. Warum suchen Sie weiterhin nach verlustbringenden Lebensversicherungen?

Die Änderung des Gesetzes löst nur das Problem auf Seiten der Versicherer. Als Kunde sollten Sie mit unserer Hilfe Ihr Recht einfordern und so weitere Verluste vermeiden!
Jetzt kostenlos Kontakt anfordern.
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